Was ist Gehalt?
Als Gehalt wird eigentlich alles bezeichnet, was Ihr Arbeitnehmer von Ihnen erhält; egal ob es sich um Sachzuwendungen (z.B. Unterkunft, Auto) oder Bargeld handelt. Auslagenersatz (wenn der Arbeitnehmer etwas für Sie kauft und Sie es Ihm erstatten) fällt natürlich nicht darunter.
Welche Bestandteile des Gehalts Steuer- und Sozialversicherungspflichtig sind, hängt immer von dem jeweiligen Bestandteil ab. Daher können wir hier keine pauschale Aussage treffen.
Welche Kosten müssen Arbeitgeber tragen?
Zusätzlich zum Bruttogehalt müssen Arbeitgeber auch einen Anteil an die Sozialversicherung für Ihre Arbeitnehmer abführen.
Für die Krankenversicherung wurde der Arbeitgebersatz auf 7,3 % festgefroren. Allerdings müssen Arbeitgeber auch die Hälfte des individuellen Zusatzbeitragssatzes übernehmen, der von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird.
Für die übrigen Versicherung wie Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden die Beiträge jährlich neu festgesetzt.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Techniker Krankenkasse.
Die Unfallversicherung ist einmal jährlich an die Berufsgenossenschaft zu zahlen. Die Höhe der Unfallversicherung hängt von der Berufsgenossenschaft, der Gefahrengruppe und den bezahlten Gehältern ab.
Lohnsteuerklasse
Wer welche Steuerklasse hat, hängt von den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers ab.
Bei der Lohnabrechnung sind wir als Steuerkanzlei zunächst an die Daten gebunden, die uns vom Finanzamt (über den Abruf mit der Steueridentifikationsnummer) mitgeteilt werden. Sollten die Daten beim Finanzamt nicht stimmen, so muss der Arbeitnehmer diese bei seinem zuständigen Finanzamt ändern lassen.
Die Änderung können Sie auch online beantragen.
Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
Ob ein Arbeitnehmer eine oder 40 Stunden in der Woche arbeitet, hat keine Auswirkung auf seine Rechte. Grundsätzlichen haben alle Arbeitnehmer die gleichen Rechte, wie zum Beispiel Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Weitere Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html
Urlaubsanspruch
Wer wieviel Urlaubsanspruch hat und wie dieser berrechnet wird, fällt unter das Arbeitsrecht. Wir dürfen Sie dahingehend leider nicht beraten. Die meisten Fragen dürften sich aber mit einem Blick ins Gesetz aufklären: Bundesurlaubsgesetz
Sie haben spezielle Fragen? Wir können für Sie gerne einen Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht herstellen.
Arbeitnehmer mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit
Achtung: Dieses Thema ist ein arbeitsrechtliches, daher dürfen wir Sie als Steuerberater hierzu nicht beraten. Was wir aber machen können und dürfen, ist Ihnen Hilfestellung geben. Daher haben wir einige hilfreiche Links für Sie zusammengestellt.
Grundsätzlich:
https://www.tk.de/tk/rechtliches/arbeitsrecht/nicht-eu-buerger/463002
Das Vereinigte Königreich / Großbritannien bleibt rechtlich gesehen bis zum Abschluss der Austrittsverhandlungen Mitglied der Europäischen Union und zwar mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ableiten.
EU-Länder / EWR-Länder
https://www.auswaertiges-amt.de/de/02-ewr-eu/606444
EU-Bürger / EWR-Bürger / Schweizer Bürger
http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/EUBuerger/eu-buerger-node.html
Sonderregelung Türkei:
https://www.123recht.de/ratgeber/auslaenderrecht/Erwerb-eines-dauerhaften-Aufenthaltsrechts-fuer-tuerkische-Arbeitnehmer-__a151292.html
Drittland:
Sollte Ihr Arbeitnehmer nicht aus einem der oben genannten Ländern stammen, so werden weitere Bescheinigungen/Dokumente benötigt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BfA) hat dazu ein PDF-Merkblatt herausgegeben, in dem Fragen, Antworten und Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengestellt sind.
Grundsätzlich sollten Sie Fragen dieser Art mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitnehmers bei der Bundesagentur für Arbeit klären.
Was ist eine Gleitzonenregelung? (Midijobs)
Midijobs – das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich / in der Gleitzone
Midijobber zählen zur Gruppe der Geringverdiener. Im Gegensatz zu einem 450-Euro-Minijobber sind sie jedoch mit einem Entgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 (Gleitzone) Euro beziehungsweise (neu ab 01.07.2019) zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro (Übergangsbereich) voll sozialversicherungspflichtig. Durch die besonderen Regelungen der Gleitzone / des Übergangsbereichs wird der Übergang aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die nur in der Rentenversicherung der Versicherungspflicht unterliegt, zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für Arbeitnehmer beitragsrechtlich gemildert, da nur reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zu zahlen sind.
Weitere Informationen:
Was ist ein Minijob / eine kurzfristige Beschäftigung?
Laut Minijob-Zentrale ist ein Minijob „eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein.“
Informationen dazu finden auf der Website der Minijob-Zentrale:
Sofortmeldepflicht
Nicht alle Arbeitgeber sind verpflichtet eine Sofortmeldung abzugeben. Wenn Sie nicht sicher sind, können Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung informieren.
Die Unterlassung einer Sofortmeldung oder verspätete Abgabe einer Sofortmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach den Bußgeldvorschriften des § 111 SGB IV mit einem Bußgeld mit bis zu 25.000,00 € (pro Verstoß) geahndet werden.
Mindestlohn
Über das Thema Mindestlohn können Sie sich auf der Website vom Zoll informieren.
Wer ist an den Tariflohn gebunden?
Informationen dazu finden Sie bei Haufe:
Welche Tarifverträge wurden für allgemeinverbindlich erklärt?
Informationen gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html
Arbeitsvertrag
Zum Thema Arbeitsvertrag dürfen wir Sie aus rechtlichen Gründen leider nicht beraten. Informationen über die Mindestanforderungen finden Sie aber im Nachweisgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/index.html#BJNR094610995BJNE000102377
Muster-Arbeitsverträge können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Sollten Sie Bedarf daran haben, dann setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung.
Bitte denken Sie daran, bei Teilzeitkräften (<20 Std pro Woche) die konkrete Arbeitszeit schriftlich zu fixieren. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
*Bitte beachten Sie: In arbeitsrechtlicher Hinsicht dürfen wir Sie nicht beraten. Wir haben Ihnen in solchen Fällen jedoch Informationen zu weiterführenden Quellen zusammengestellt.